Allgemeine Geschäftsbedingungen

                
der Bluelex Eventmanagement-Agentur 

                
Die nachfolgenden Geschäftsbedingungen (AGB) sind Grundlage und Bestandteil jeder vertraglichen Vereinbarung zwischen Bluelex und dem Auftraggeber. Entgegenstehenden Regelungen in Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Auftraggebers widerspricht Bluelex hiermit ausdrücklich. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten nur für Verträge, an denen Verbraucher nicht beteiligt sind.                    
                    
Grundlage: Die Bluelex bietet dem Auftraggeber über die Webseite www.bluelex.eu durch ausfüllen eines Event Fragebogen an, ein Event anhand der eingegebenen Daten sowie des zur Verfügung gestellten Budgets zu planen. Bluelex prüft die Angaben und klärt offene Punkte beim Beratungsgespräch.


§ 1 Vertragsabschluss

Verträge zwischen Bluelex Eventmanagement und dem Auftraggeber kommen grundsätzlich erst mit der ausdrücklichen Annahme durch Megastar GmbH zustande. Angebote sind freibleibend.
Der Umfang der vertraglichen Leistungsverpflichtung ergibt sich ausschließlich aus der Leistungsbeschreibung des durch den Auftraggeber ausgefüllten Online Event Fragebogen der Blueöex Webseite www.bluelex.eu und / oder den Angaben des anschließenden Beratungsgespräches.
Nebenabreden, die den Umfang der vertraglichen Leistungen verändern, bedürfen einer ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung.
Die Planung und Durchführung erfolgt nach Maßgabe der Höhe des vom Auftraggeber bewilligten Budget.
Änderungen oder Abweichungen einzelner Vertragsleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Vertrages, die nach Vertragsabschluss notwendig werden, sind gestattet, soweit die Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der vereinbarten Vertragsleistungen nicht beeinträchtigen.
Die Bluelex verpflichtet sich, dem Auftraggeber unverzüglich über Leistungsänderungen oder Abweichungen in Kenntnis zu setzen.
                
 § 2 Preise

Alle Preise verstehen sich rein netto ohne Mehrwertsteuer.
Sofern nichts anderes vereinbart ist, erfolgt die Beauftragung von Dritten im Namen und für Rechung der Bluelex. Die Bluelex ist in diesem Falle nicht verpflichtet, über die von Dritten in ihrem Auftrag erbrachten Leistungen Rechnung zu legen oder Rechungen der von ihr beauftragten Person vorzulegen.
Im Angebot nicht veranschlagte Leistungen, die auf Verlangen des Auftraggebers ausgeführt werden oder aber Mehraufwendungen, die bedingt sind durch unrichtige Angaben des Auftraggebers, durch unverschuldete Transportverzögerungen oder durch nicht termin- oder fachgerechte Vorleistungen Dritter, soweit sie nicht Erfüllungshilfen von der Bluelex sind, werden dem Auftraggeber zusätzlich nach den aktuellen Vergütungssätzen der Bluelex in Rechnung gestellt.

§ 3 Budget

Maßgebend für die Planung und Durchführung des Events ist das im Online Event Fragbogen bewilligte Budget. Die Bluelex versucht, sämtliche Planungen im Rahmen des zur Verfügung gestellten Budgets zu halten.
Anhand der im Fragebogen eingetragenen Eckdaten sowie weiteren Punkten des anschließenden Beratungsgespräches stellt die Bluelex einen Eventplan zusammen, der dem Auftraggeber digital zugesandt wird. Dieser hat den Eventplan zu prüfen und unterzeichnet vorab per Email und im Original per Post an die Bluelex zurückzusenden.
Mit Zurücksenden und Unterzeichnung des Eventplanes gilt der Auftrag als angenommen. Der Auftraggeber erhält hierüber ein Auftragsbestätigung.

§ 4 Zahlung

Die Blulex ist berechtigt, jede einzelne Leistung sofort nach deren Erbringung in Rechnung zu stellen. Rechungsbeträge sind, soweit nichts anderes vereinbart wird, mit Rechungszugang sofort zur Zahlung fällig. Darüber hinaus ist die Bluelex berechtigt, zur Deckung ihres Aufwandes Vorschüsse wie folgt zu verlangen:
40% der vereinbarten Vergütung bei Vertragsabschluss
40% der vereinbarten Vergütung bis 14 Tage vor dem ersten Veranstaltungstag
Rest des Preises bei Erhalt einer vollständigen Abrechnung.
Abzüge irgendwelcher Art sind ausgeschlossen. Anzahlungen werden nicht verzinst.

                
§ 5 Rücktritt

Der Auftraggeber ist berechtigt, bis zu 7 Tagen vor dem vereinbarten Leistungsbeginn von diesem Vertrag zurückzutreten. Für den Fall des Rücktrittes hat der Auftraggeber folgende Zahlungen an die Bluelex zu leisten:
a. Tritt der Auftraggeber vom Vertrag zurück, so hat er, soweit nichts anderes vereinbart wurde, die bis zum Zeitpunkt des Rücktritts entstandenen direkten Kosten sowie den entgangenen Gewinn als Mindestschaden zu ersetzen. Der entgangene Gewinn beträgt mindestens 30% der Nettoauftragssumme/Budgets vor Umsatzsteuer. Die Geltendmachung eines höheren Schadens durch Bluelex bleibt vorbehalten.
b. Die Planung und Organisation sowie Gelände/Locationmiete sind in entstandener Höhe voll zu zahlen.
c. von den entstandenen Durchführungskosten (Personal, Catering etc.) sind zu zahlen:
- bei einem Rücktritt bis 40 Tage vor Leistungsbeginn: 10%
- bei einem Rücktritt bis 30 Tage vor Leistungsbeginn: 30%
- bei einem Rücktritt bis 15 Tage vor Leistungsbeginn: 40%
- bei einem Rücktritt bis 7 Tage vor Leistungsbeginn: 50%
- bei einem Rücktritt nach dem 7. Tag vor Leistungsbeginn: 60%
- oder bei Nichtantritt 100%.
Als Leistungsbeginn gilt der Beginn von Veranstaltungen, sowie generell der Tag, an dem die Bluelex ihrerseits zur Erbringung der vertraglich geschuldeten Leistung verpflichtet ist.
Der Rücktritt hat schriftlich zu erfolgen. Als Stichtag für die Berechnung der Frist gilt der Eingang der Rücktrittserklärung bei der Bluelex.
Die Rücktrittszahlungen gelten nicht für Leistungen der Bluelex im Rahmen der Vermietung von Gegenständen. Für derartige Verträge ist für den Fall des Rücktritts eine Pauschale in Höhe von einheitlich 30% des vereinbarten Preises von dem Auftraggeber zu zahlen.
Die Rücktrittszahlungen sind unter Berücksichtigung der gewöhnlich ersparten Anwendungen ermittelt worden. Der Nachweis eines höheren Schadens bleibt unberührt.
Für jeden Fall des Rücktritts der Bluelex wird die Haftung der Megastar GmbH gegenüber dem Auftraggeber auf einen Betrag in Höhe von 10% des vereinbarten Preises begrenzt.
Dem Auftraggeber bleibt es unbenommen, den Nachweis für geringere Aufwendungen der Bluelex zu erbringen. Hierfür trägt der Auftraggeber die Beweislast. Der Beweis durch Einvernahme von Zeugen wird in diesem Fall ausgeschlossen.

§ 6 Kündigung

Wird die Veranstaltung in Folge bei Vertragsabschluss nicht voraus sehbarer höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so können sowohl die Bluelex als auch der Auftraggeber den Vertrag kündigen. Wird der Vertrag gekündigt, so kann die Bluelex für die bereits erbrachten oder zur Beendigung der Veranstaltung noch zu erbringenden Leistungen eine angemessene Entschädigung verlangen.

 

 § 7 Haftung
 
Die Haftung der Bluelex gegenüber dem Auftraggeber auf Schadensersatz wegen vorverträglicher oder vertraglicher Ansprüche ist auf insgesamt die Höhe des 3-fachen vereinbarten Preises beschränkt, soweit ein Schaden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig durch die Bluelex herbeigeführt wurde.
Im Übrigen wird die Haftung für leichte Fahrlässigkeit – soweit gesetzlich zulässig – ausgeschlossen. Es wird zwischen der Bluelex und dem Auftraggeber vereinbart, dass dieser die Leistungen der Bluelex grundsätzlich auf eigene Gefahr in Anspruch nimmt.
Eine Haftung aufgrund einer unerlaubten Handlung wird im gleichen Umfang wie unter § 5 Ziffer 1. und 2. – sofern gesetzlich zulässig – beschränkt bzw. ausgeschlossen.
Bei einem Leistungsangebot der Blulex mit erhöhtem Risiko kann die Bluelex die Unterzeichnung eines gesonderten Haftungsausschlusses verlangen. Die Bluelex verpflichtet sich, auf Verlangen des Auftraggebers durch den Abschluss oder auf Vermittlung einer entsprechenden Haftpflichtversicherung eine höhere Haftungssumme anzubieten, falls diese Risiken absicherbar sind. Die Versicherungsprämien für die höhere Versicherung werden in diesem Fall der Bluelex als Auslagen erstattet. Im Übrigen verbleibt es bei den obigen Haftungsregelungen.
Soweit die Bluelex im Auftrag eines Auftraggebers ihre Leistungen gegenüber Dritten (d.h. Personen, die dem Lager des Auftraggebers zuzurechnen sind, wie z.B. Erfüllungsgehilfen des Auftraggebers, Gäste des Auftraggebers u. Ä.) anzubieten und zu erbringen hat, stellt der Auftraggeber die Bluelex von sämtlichen Haftungsansprüchen Dritter frei, soweit diese die vorgenannten Haftungsgrenzen übersteigen. Der Auftraggeber verpflichtet sich zugunsten der Bluelex gleich lautende Haftungsbeschränkungen und –ausschlüsse mit den Teilnehmern zu vereinbaren.
Die Bluelex übernimmt keine Haftung für sämtliche seitens des Auftraggebers oder Dritten für die Durchführung von Veranstaltungen zur Verfügung gestellten Materials, Geräte und Plätze. Insoweit stellt der Auftraggeber die Bluelex von jeglichen Haftungsansprüchen frei, die vom Auftraggeber oder Teilnehmern der Bluelex gegenüber erhoben werden.
Die Bluelex haftet insbesondere nicht, wenn das Einsatzpersonal während der Aktion den Weisungen des Auftraggebers unterliegt.
                
§ 8 Miete

Soweit die Bluelex Gegenstände jeglicher Art vermietet oder verleiht, haftet der Auftraggeber bei Verlust, Beschädigung oder sonstiger Beeinträchtigung der Substanz und des Verwendungszwecks der vermieteten bzw. verliehenen Gegenstände. Für Ersatzansprüche der Bluelx ist der Wiederbeschaffungswert zugrunde zu legen.
Die Bluelex kann vom Auftraggeber für vorbenannte Risiken, den Abschluss einer Versicherung verlangen.
 
§ 9 Vermittlungsleistung

Die Bluelex haftet nicht für Leistungsstörungen und Schäden im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt und/oder die im Angebot ausdrücklich als Fremdleistung gekennzeichnet sind.
Wird bei einem Vermittlungsgeschäft einem der Auftraggeber die ihm obliegende Leistung unmöglich, so ist die Bluelex von allen Ansprüchen des jeweils anderen Auftraggebers freizustellen. Dies gilt auch für Ansprüche aus Vertragsverletzungen oder sonstigen Schadenersatzansprüchen.
Soweit die Bluelex als Vermittler und Agentur von Dienstleistungen, künstlerischen Darbietungen usw. tätig ist, verpflichtet sich der jeweilige Auftraggeber, die von der Bluelex hergestellten Kontakte nicht für den Abschluss von Direktgeschäften zu nutzen. Diese Verpflichtung des Auftraggebers ist auf die konkrete Dauer des einzelnen Auftrags beschränkt. Bei einem Verstoß gegen diese Verpflichtung ist die Bluelex so zu stellen, als wäre das unerlaubte Direktgeschäft von der Bluelex vermittelt worden. Die Bluelex hat in diesem Fall Anspruch auf Zahlung der Vermittlungsprovision - pro Verstoß des Auftraggebers -, die der Auftraggeber für das konkrete Vermittlungsgeschäft an die Bluelex gezahlt hätte.
Ist Bluelex im Namen und im Auftrag des Auftraggebers vermittelnd tätig, so hat der Auftraggeber Kosten, die im Zusammenhang mit der Durchführung der Veranstaltung anfallen, wie zum Beispiel GEMA, örtliche Abgaben o.Ä. direkt zu tragen.

§ 10 Behörden

Der Auftraggeber ist verpflichtet, sämtliche behördlichen Auflagen zu erfüllen, ggfl. Anträge und Bewilligungen rechtzeitig einzuholen, und der Bluelex in Kopie einzureichen.
Die Bluelex ist vom Auftraggeber im Falle von Komplikationen innerhalb der Planungsphase unverzüglich in Kenntnis zu setzen. Bei Zuwiderhandlungen ist die Bluelex von der Haftung jeder Art freizuräumen. Das recht vom Vertragsrücktritt seitens der Blulex blibt davon unberührt.
                
§ 11 Gewährleistung

Der Bluelx steht das Recht zu von Veranstaltungen, bei deren Teilnahme beim Auftraggeber besondere Eignungen körperlicher oder sonstiger Art notwendig sind, auch während der Dauer der Veranstaltung vom Vertrag zurückzutreten, soweit eine Vertragsausführung aus diesen Gründen unmöglich ist und der Rücktritt auch im wohlverstandenen Interesse des Auftraggebers oder der teilnehmenden Dritten liegt. Die Bluelex ist auch berechtigt, einzelne Teilnehmer von der Veranstaltung auszuschließen, wenn dies aus Gründen, die in der Person des Auftraggebers liegen, erforderlich erscheint.
Sollte eine Leistung nicht oder nicht vertragsgemäß erbracht werden, so hat der Auftraggeber unverzüglich den Leistungsmangel zu rügen und Abhilfe zu verlangen. Der Auftraggeber kann Ersatzleistungen der Bluelex nur dann ablehnen, wenn ihm dies aus wichtigem, der Bluelex erkennbarem Grund, nicht zuzumuten ist.
Insbesondere wenn durch die Annahme der Ersatzleistung der Gesamtzuschnitt der gebuchten Veranstaltung beeinträchtigt wird.
Bei evtl. auftretenden Leistungsstörungen ist der Auftraggeber verpflichtet, im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen mitzuwirken, evtl. Schäden zu vermeiden oder gering zu halten. Der Auftraggeber ist verpflichtet, bei evtl. Leistungsstörungen alles ihm Zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen und evtl. entstehenden Schaden gering zu halten.
Soweit der Auftraggeber eine Herabsetzung des von ihm geschuldeten Vertragspreises wegen behaupteter Schlechterfüllung des Vertrages durch die Bluelex begehrt, ist er verpflichtet, dies unter Angabe von Gründen der Bluelex unverzüglich mitzuteilen. Ist der Vertragspartner Kaufmann oder eine juristische Person oder ein Unternehmer im Sinne des § 14 BGB gilt Folgendes: Bei Reklamation können Ansprüche gegen die Bluelex nur dann geltend gemacht werden, wenn ein Leistungsmangel unverzüglich im Sinne des § 377 HGB nach vertraglich vorgesehenem Ende der Veranstaltung gerügt wurde.
Stellt der Auftraggeber Räumlichkeiten und Flächen für die Durchführung der Veranstaltung zur Verfügung, ist er dafür verantwortlich, dass die für die Durchführbarkeit der Veranstaltung bereitgestellten Räumlichkeiten und Flächen zugelassen und geeignet sind. Der Auftraggeber übernimmt dann insbesondere die Verpflichtung, evtl. erforderliche Genehmigungen einzuholen, Strecken und Flächen gegen allgemeine Gefahren zu sichern und Gefahrenquellen auszuschließen. Der Auftraggeber übernimmt für die von ihm zur Verfügung gestellten Räumlichkeiten und Gelände die Verkehrssicherungspflicht. Er stellt die Bluelex von jeglicher Haftung frei, die aus einer Verletzung der Verkehrssicherungspflicht, aus der Beschaffenheit oder der Lage der überlassenen Räumlichkeiten und Flächen herrühren.
                
§ 12 Konkurrenzschutz

Die von der Bluelex eingesetzten Personen dürfen durch den Auftraggeber für die Dauer von 18 Monaten nach Beendigung des Einsatzes beim Auftraggeber, weder aushilfsweise, noch als feste Mitarbeiter angestellt, bzw. als Subunternehmen beauftragt oder an Dritte vermittelt werden. Für jeden Fall des Verstoßes, ist eine Konventionalstrafe von 5.100,00 € pro Person vereinbart. Weitere Schadensersatzansprüche bleiben hiervon unberührt.

 
§ 13 Schlussbestimmung
Alle personenbezogenen Daten, die der Bluelex zur Abwicklung der Veranstaltung zur Verfügung gestellt werden, sind gem. BDSG gegen missbräuchliche Verwendung geschützt. Der Auftraggeber erklärt seine Einwilligung zur Speicherung der Daten, die zur Abwicklung des Auftrags erforderlich sind.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam werden, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Anstelle der unwirksamen Bestimmung ist eine Regelung zu vereinbaren, die der wirtschaftlichen Zwecksetzung der Parteien am nächsten kommt.
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
                
§ 14 Gerichtsstand und Erfüllungsort 

Ist der Vertragspartner Kaufmann oder eine juristische Person oder ein Unternehmer im Sinne des § 14 BGB ist der Gerichtsstand für sämtliche Ansprüche aus diesem Vertrag Stuttgart.